Vorsicht: Unterschrift auf Tablet-Computer entspricht nicht dem Formerfordernis! lesenswerter Artikel von fachanwaltsuche.de. Ehrlich gesagt würde mich interessieren, wie es in diesem Kontext rechtlich mit den Lesegeräten der hiesigen Paketzusteller bestellt ist. Der Anwendungsfall (Kaufvertrag vs. Zustellungsbestätigung) ist möglicher Weise ein anderer, jedoch ist nach meinem Dafürhalten die technische Geräte-Problematik die gleiche, oder?