Im Artikel „Absolutes Vertrauen“ der Spiegel Ausgabe 46/2015 habe ich einen ernsthaft erfreulichen Umgang der Investigativ-Journalisten mit dem Beweismittel der Schriftvergleichung beobachten dürfen. Erinnert man sich an Fälle wie beispielsweise seiner Zeit die Hitler Tagebücher, so ist dem Spiegel in Fall um die handschriftlichen Notizen mutmaßlich aus der Hand von Ex-DFB-Präsident Niersbach ein Kompliment hinsichtlich der journalistischen Aufarbeitung der sachverständigen Ergebnisse zu machen.

Als einer der in diesem Fall beteiligten, bzw. angefragten Sachverständigen freue ich mich sehr über die differenzierte Darstellung dessen, was im vorliegenden Fall aus schriftvergleichender Sicht machbar ist, und wie mit den daraus resultierenden Schlussfolgerungen umgegangen worden ist. So ist dem Spiegel uneingeschränkt zuzustimmen wenn er schreibt: „Eingeschaltete Graphologen wollten sich nicht festlegen; für eine wissenschaftliche Expertise sei noch mehr Material nötig. Ohnehin brauchten sie dafür Originalschriften, keine Kopien“. Leider stellt dieses Vorgehen in der Deutschen Medienwelt nicht den Standard dar.

Aber auch für die Disziplin der Schriftvergleichung stellt der Artikel einen Erfolg dar. Offensichtlich war keiner der vom Spiegel angefragten Sachverständigen bereit, sich trotz der Brisanz des Falls zu einem methodisch fragwürdigen Ergebnis hinreissen zu lassen. Was leider ebenfalls nicht immer selbstverständlich ist.