Vor Gericht sind die Kosten für Sachverständige aller Fachgebiete im JVEG gesetzlich geregelt. Im Rahmen von außer- oder vorgerichtlichen Privataufträgen gilt diese gesetzliche Regelung nicht, jedoch orientieren sich viele Sachverständige auch hierbei am JVEG.
Ein schriftvergleichende Untersuchung erfolgt grundsätzlich nach einer fest definierten, wissenschaftlichen Methode, und schließt neben den Vergleichsuntersuchungen zwischen fraglichem Schriftstück und den Vergleichsproben umfassende labortechnische Untersuchungen ein. Je nach konkreter Fragestellung ist eine schriftvergleichende Untersuchung, sowie das Abfassen des Gutachtens ein aufwändiger Prozess, der in seinem Umfang sehr stark variieren kann. Ausschlaggebend für den Aufwand eines Gutachtens ist daher die Fragestellung sowie das zur Verfügung stehende Material. Die Abrechnung erfolgt daher grundsätzlich nach anfallendem Aufwand, und ist wie bei Gericht üblich mit einem Vorschuss bei Auftragsvergabe verbunden.
Vorprüfung für Angebotserstellung notwendig
Vor der Beauftragung eines schriftvergleichenden Gutachtens empfehle ich daher zunächst die Vorprüfung des vorliegenden Materials. Ohne diese Vorprüfung ist eine Kostenschätzung für das eigentliche Gutachten nicht möglich. Auch die Angabe eines Richtwertes ist hier nicht seriös, da die Vorprüfung z.B. auch zu dem Ergebnis kommen kann, dass die Fragestellung auf Basis des Materials gar nicht zu beantworten ist. Darüber hinaus dient die Voruntersuchung der Klärung der Frage, ob das vorgelegte Material für eine Untersuchung ausreichend ausreichend ist.
Ausführliche Hinweise zur Beschaffung von verwertbarem Vergleichsmaterial finden Sie in meinem Leitfaden. Im Rahmen dieser Vorprüfung kann es selbstverständlich noch keine Aussage zum Ergebnis des Gutachtens geben.
Eine Vorprüfung sollte idealer Weise anhand der Originaldokumente vollzogen werden. Gerichtsüblich ist ein postalischer Versand per Einschreiben, oder persönliche Übergabe. Alternativ können die Dokumente zunächst auch digital für die Vorprüfung per Email zur Verfügung gestellt werden. Die spätere Untersuchung muss jedoch anhand der Originale durchgeführt werden.
Hinweis zur Übermittlung von Daten
Sofern Sie über ein Dropbox-Konto verfügen, können Sie das zu prüfenden Material über eine entsprechende Ordner-Freigabe an die Adresse info@thomashecker.de zur Verfügung stellen. Bitte stellen Sie sicher, dass die zu übermittelnden Daten verschlüsselt wurden, bevor Sie sie in der Dropbox ablegen. Senden Sie den zugehörigen public Key bitte an meine Email-Adresse.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit, die Daten direkt per Email an die oben stehende Adresse zu verschicken. Bitte versenden Sie auch in diesem Fall möglichst verschlüsselte Dateianhänge.
Bitte beachten Sie, dass alle digitalen Dokumente vorzugsweise mit einer Auflösung von 600 DPI eingescannt wurden. Sollten Sie JPEG-Dateien verwenden, setzen Sie die Qualität beim Speichern auf den maximalen Wert.
Insgesamt sollte das zu prüfende Material folgendes umfassen:
- das, oder die strittigen Dokumente
- Vergleichsmaterial aus einem möglichst nahe liegenden Zeitraum vor und nach dem strittigen Dokument (+/- 2 Jahre)
- hilfsweise auch jedes andere Vergleichsmaterial, das zur Verfügung steht
- Hilfestellung zur Beschaffung finden Sie auch in meinem Leitfaden